Pflegehilfsmittel

Pflegehilfsmittel

Antrag auf Pflegehilfsmittel: Voraussetzungen und Antragsverfahren

Sie benötigen Pflegehilfsmittel und möchten bis zu 480 € jährlich über uns beziehen? Erfüllen Sie einfach die folgenden Voraussetzungen gemäß §78 Absatz I in Verbindung mit §40 Absatz II SGB XI:

  1. Sie haben Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5.
  2. Sie leben zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft.

Die Beantragung von Pflegehilfsmitteln ist unkompliziert: Eine ärztliche Verordnung ist nicht erforderlich. Sie, als Pflegebedürftiger, reichen lediglich einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse ein. Dieser sollte den Namen, das Geburtsdatum und die Art des benötigten Pflegehilfsmittels enthalten. Die Pflegekasse prüft die Notwendigkeit des Mittels und genehmigt im Anschluss den Bezug.

Vorteile der Pflegehilfsmittelübernahme

Profitieren Sie von der Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel und erleichtern Sie sich den Alltag. Die Pflegekasse unterstützt Sie dabei, die notwendigen Pflegehilfsmittel zu erhalten, die Ihnen helfen, ein eigenständiges Leben zu führen.

Erleichterung im Alltag mit Pflegehilfsmitteln

Verbessern Sie Ihre Lebensqualität und erleichtern Sie den Pflegealltag durch die Anschaffung der benötigten Pflegehilfsmittel. Sprechen Sie mit uns über Ihre Bedürfnisse und erhalten Sie Unterstützung bei der Antragstellung für Pflegehilfsmittel.

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